Barrierefreiheitserklärung
WCAG 2.1 AA
Die Dyadic Games GmbH ist bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für dyadicgames.com (Deutsch, Englisch, traditionelles Chinesisch) und sikandagame.com (Englisch), deren rechtliche Angaben auf dieser Website stehen.
Stand der Vereinbarkeit
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, wie sie die harmonisierte Norm EN 301 549 übernimmt.
dyadicgames.com
Nach dem Ergebnis der unten beschriebenen Prüfung vollständig vereinbar: keine Verstöße in der automatisierten Prüfung; alle Funktionen, einschließlich des Cookie-Banners, sind ausschließlich per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und ohne Tastaturfallen.
sikandagame.com
Nach dem Ergebnis der unten beschriebenen Prüfung vollständig vereinbar: keine Verstöße in der automatisierten Prüfung; die Seite und ihr Cookie-Banner sind ausschließlich per Tastatur bedienbar. Das Zoomen im Browser ist möglich.
Da eine Prüfung mit Screenreadern noch aussteht, nehmen wir Hinweise auf Barrieren gern entgegen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Dyadic Games GmbH:
- automatisierte Prüfung mit axe-core 4.13 gegen die Kriterien der WCAG 2.1 A und AA, jeweils in Desktop- und Mobilansicht: auf dyadicgames.com 8 Seiten (Startseite in allen drei Sprachen, Medien, Impressum, Datenschutz, Cookies, diese Erklärung), auf sikandagame.com die gesamte Website (eine Seite);
- manuelle Prüfung der Bedienung ausschließlich per Tastatur auf beiden Websites, vor und nach der Cookie-Entscheidung.
Eine Prüfung mit Screenreadern oder durch Menschen mit Behinderungen hat noch nicht stattgefunden.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26. September 2026 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf diesen Websites aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns an office@dyadicgames.com oder rufen Sie uns an unter (+43) 720 519600. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) an die Marktüberwachungsbehörde wenden: das Sozialministeriumservice (SMS), www.sozialministeriumservice.gv.at.
Stand: 26. September 2026